Rechtsprechung
SG Hildesheim, 14.04.2009 - S 25 SF 247/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,122409) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2008 - L 19 B 24/08
Höhe der Anwaltsgebühr bei einer Untätigkeitsklage, Voraussetzungen für das …
Auszug aus SG Hildesheim, 14.04.2009 - S 25 SF 247/08
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) hat zur Berechnung der Verfahrensgebühr für eine Untätigkeitsklage überzeugend ausgeführt, dass bei Wertgebühren eine Anrechnung der außergerichtlich verdienten Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr nach der Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG bei der Untätigkeitsklage nicht in Betracht kommt, da es sich bei dem vorangegangenen Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren und der Untätigkeitsklage nicht um denselben Gegenstand handelt (LSG NRW, Beschluss vom 5. Mai 2008, Az. L 19 B 24/08 AS). - LSG Niedersachsen-Bremen, 23.01.2007 - L 8 B 6/06
- OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2007 - 1 O 215/07
Zur Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf die gerichtliche Verfahrensgebühr
Auszug aus SG Hildesheim, 14.04.2009 - S 25 SF 247/08
Es sei zur Bestimmung desselben Gegenstandes im Sinne der Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG auf den Streitgegenstandsbegriff abzustellen (…LSG NRW aaO. unter Verweis auf das OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. Dezember 2007, Az. 1 O 215/07, und den VGH Bayern, Beschluss vom 25. August 2005, Az. 22 V 05.1871). - SG Hildesheim, 27.02.2009 - S 12 SF 42/09
Auszug aus SG Hildesheim, 14.04.2009 - S 25 SF 247/08
Die erkennende Kammer hat sich dieser Rechtsprechung des LSG NRW zur Berechnung der Verfahrensgebühr bei einer Untätigkeitsklage nunmehr angeschlossen (vgl. Beschluss vom 27. Februar 2009, Az. S 12 SF 42/09 E). - SG Hildesheim, 30.03.2009 - S 12 SF 4/09
Auszug aus SG Hildesheim, 14.04.2009 - S 25 SF 247/08
Das Gericht folgt damit ausdrücklich der aktuellen Rechtsprechung der 12. Kammer des Sozialgerichts Hildesheim (vgl. z.B. Beschluss vom 30. März 2009 - S 12 SF 4/09 E) und den dortigen zutreffenden Ausführungen:.